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AGB

Mietbedingungen (Stand Dezember 2023)


Zwischen dem Vermieter und dem Mieter werden bei der Vermietung (Vermietung ist hier gleichbedeutend mit einer Buchung des Mietobjektes) der Ferien-Unterkunft „Die Kleine Ferienvilla“ über die Website www.die-kleine-ferienvilla.edersee.de folgende Vereinbarungen geschlossen: 

1. Buchung
1.1 
Die Buchung wird nach Maßgabe der auf der Website befindlichen Informationen verbindlich, d.h. der Inhalt des mit Abschluss der Buchung erfolgten Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail). Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen.

Der auf der Webseite ausgewiesene Buchungspreis ist Bestandteil des Mietvertrages. Die Buchung wird erst dann rechtskräftig, wenn der Mieter den Gesamtpreis gezahlt hat. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 5 Werktagen, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Zusätzlich gebuchte Serviceleistungen und Gebühren (z.B. für Haustiere) müssen vor der Anreise gezahlt werden. Der Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Übermittlung der Zugangsdaten für das Ferienhaus.

Der Mieter erhält nach Eingang der Zahlung eine Bestätigung per E-Mail.

1.2
Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter. 

2. Zahlung
2.1 
Nach Eingang aller erforderlichen Zahlungen erfolgt die Zustellung einer Rechnung per E-Mail.

2.2.
Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.

2.3.
Generell sind die Kosten für den Stromverbrauch im Mietpreis inbegriffen.
Bei einem Verbrauch von > 30 kWh/ Tag gehen die Kosten für jede weitere kWh mit 0,50 € zu Lasten des Mieters.

2.4.
Die vollumfängliche Abrechnung erfolgt nach der Abreise. Stromverbrauch (siehe Punkt 2.3.) sowie eventuell entstandene Schäden am Gebäude oder Inventar können in Rechnung gestellt werden.

3. Buchungsbestätigung
3.1.
Sollte die Buchungsbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

4. Änderungen
4.1.
Preiserhöhungen nach Abschluss des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären.
Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt - Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.

4.2.
Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt (7. Person oder Kleinkinder mit Zustellbetten etc.).
Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. 

5. Rücktritt durch Mieter
5.1.
Der Rücktritt (Stornierung) bis 30 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses seitens des Mieters ist nur in Ausnahmefällen möglich und bed
arf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter behält sich vor, eine Stornierungsgebühr einzubehalten. Bei Stornierung ab 30 Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen.

6. Rücktritt des Vermieters
6.1.
Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien (z.B. Covid 19), Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung nach 6.1 durch den Vermieter erhält der Mieter die bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

6.2.
Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls gekündigt werden.

6.3.
Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter gegen die Hausordnung verstößt oder trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich anderweitig vertragswidrig verhält.
Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3), verfällt der Buchungspreis inklusive sämtlicher Zahlungen und wird nicht erstattet.

6.4.
Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.

6.5.
Wird die tatsächliche Anzahl von Personen (lt. Mietvertrag) im gemietet Objekt überschritten, berechtigt dies den Vermieter zur sofortigen Kündigung, der Mietpreis wird nicht erstattet. 

7. Reiserücktrittskosten -
Eine Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. 

8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht:
8.1.
Für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.

8.2.
Für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.

8.3.
Für die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung.

8.4.
Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.

8.5.
Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.

8.6.
Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.

8.7.
Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden. 

8.7.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie für die Verfügbarkeit des Internetzuganges wird ausgeschlossen.

9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
9.1.
Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.

9.2.
Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail an den Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
Melden Sie Schäden/Beanstandungen erst nach oder bei Ihrer Abreise besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.3.
Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der über die Website gebuchten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen 

10. Pflichten des Mieters
10.1.
Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen oder den Mietvertrag fristlos kündigen. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie sein Inventar sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Der Vermieter kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.

10.2.
Der Mieter muss die Hausregeln des Parks beachten, die im Haus ausliegen. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.

10.3.
Die Endreinigung ist im Preis enthalten.
Das Haus ist jedoch bei der Abreise besenrein zu verlassen, die Mülleimer zu entleeren, die Elektroheizungen sind auf 5°C Frostschutztemperatur zurückzustellen, ebenso ist die Spülmaschine auszuräumen. Alle Lichter sind auszuschalten und das Haus ordnungsgemäß zu verschließen, dies gilt insbesondere auch für die Fenster.

10.4.
Haustiere müssen beim Vermieter angegeben werden, es fällt beispielsweise eine Gebühr für Hunde und Katzen an. Maximal sind zwei Hunde erlaubt.
Die Einrichtung des Hauses wie Sofa, Sessel, Eckbänke und Betten sind keine Plätze für Haustiere. Denken Sie dabei auch an andere Feriengäste ohne Haustiere.
Für nicht oder unzureichend beseitigte Verunreinigungen an Möbeln, Teppichböden oder Teppichen durch Ihre Haustiere, werden die Kosten für die Reinigung/Instandsetzung dem Mieter in Rechnung gestellt.

11. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Eben- so ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig. 

12. Paß-, Visa- . Gesundheitsvorschriften
12.1.
Der Mieter ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
12.2
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen gehen zu Lasten des Mieters. 

13. Sonstige Bestimmungen und Hinweise
13.1.
Derzeit stehen nicht alle Einrichtungen des Feriendorfes zur Verfügung.

13.2.
Am Tag der Anreise steht Ihnen das Haus ab 16 Uhr (nach Absprache evtl. auch früher) zur Verfügung.
Am Tag der Abreise ist das Haus/die Wohnung bis spätestens um 10 Uhr zu räumen (falls keine Anreise an diesem Tag erfolgt, können Sie - nach Absprache - auch bis 13 Uhr bleiben)

13.3.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge. 

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